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Behinderte Nutzer zeigen Barrieren im Web des Bundes auf
07.12.2005
Aktionsbündnis AbI prüft den aktuellen Stand der Websites des Bundes
Bis zum 31. Dezember 2005 musste der Bund sämtliche Internet-Auftritte gemäß der
Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) gestaltet haben. So steht es im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Demnach müssen alle Seiten ohne Probleme von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen besucht und Serviceangebote, wie etwa Formular-Downloads, genutzt werden können.
Direkt an der BITV-Umfrage teilnehmen.
Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) startet daher eine Online-Umfrage für die betroffenen Personen, die auf diese Weise unkompliziert und schnell ihre Verbesserungsvorschläge oder Kritikpunkte an die zuständigen Stellen richten können. In einem Fragebogen, den AbI online vorbereitet hat, können Menschen mit Handicap ihre individuellen Schwierigkeiten auf bestimmten Websites benennen.
Die Bundesverwaltung erhält gleichzeitig ein Feedback darüber, wo noch Schwachstellen sind, bei denen dringend nachgebessert werden muss. Die Ergebnisse der Umfrage werden außerdem Anfang 2006 auf dem Informationsportal des Aktionsbündnisses "wob11.de" veröffentlicht."


