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Baden-württembergischer Landtag verabschiedet Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten
29.04.2005
Der Landtag in Baden-Württemberg, hat am 20. April 2005 das Gesetz der Landesregierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Benachteiligungsverbot auf Landesebene umgesetzt. Regelungen zu barrierefreien Internetangeboten der Behörden werden festgelegt.
Die Standards für die Barrierefreie Gestaltung legt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vom 17. Juli 2002 fest. Kommunale Behörden sind nicht verpflichtet, sondern nur aufgefordert ihre Webauftritte barrierefrei zu gestalten.
Den Gesetzestext finden Sie auf der Website des Sozialministeriums: http://www.sm.bwl.de/de/Landes-Behindertengleichstellungsgesetz/94518.html


